Drohnen in Fotografie und Film
Einsatz von Drohnen
Für manche Aufträge bietet sich der Einsatz von Drohnen an. Wir haben unterschiedliche Drohne für unterschiedliche Anwendungen. Ob für Film oder Fotografie wir haben die passende Drohne. Als zertifizierter Drohnenpilot nach EU Recht haben wir das KnowHow und das Recht für Sie kommerziell zu fliegen.
FAQ
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Ja. Ab 250g Abfluggewicht ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (online, kostenlos bei LBA) Pflicht. Für kommerzielle Flüge über belebten Gebieten ist zusätzlich der A2-Führerschein (kostenpflichtige Prüfung) erforderlich.
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Verboten (ohne Sondergenehmigung): Kontrollzonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete, über Menschenansammlungen, Bundesstraßen/Autobahnen, Staatsgebäude. Tool-Empfehlung: DJI Fly Safe oder Airmap zur Vorabprüfung.
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Ja, gesetzlich vorgeschrieben. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge – eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, auch für kleine Modelle.
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Nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen (DSGVO + KUG). Für kommerzielle Aufträge zusätzlich prüfen: Eigentumsrechte am Motiv (z.B. Gebäude können urheberrechtlich geschützt sein).